Dieses 2-Sterne-Nichtraucherhotel im Stuttgarter Stadtteil Zuffenhausen bietet kostenlose Parkplätze. Es liegt ruhig 6 km nördlich des Stuttgarter Stadtzentrums und 1 km vom Porsche-Werk entfernt. Alle Zimmer im Hotel Keinath verfügen über Satellitenfernsehen. Im gesamten Hotel steht Ihnen kostenloses WLAN zur Verfügung. Im Hotel Keinath steht Ihnen jeden Morgen ab 06:30 Uhr ein reichhaltiges Frühstücksbuffet (gegen Aufpreis) zur Verfügung. Die Bar im Hotel Keinath serviert abends Getränke und Snacks. Im Hotel Keinath können Fahrräder ausgeliehen werden. Der S-Bahnhof Zuffenhausen ist nur 15 Gehminuten vom Keinath entfernt. Dadurch besteht eine direkte Verbindung ins Stuttgarter Stadtzentrum.
Die Entfernung in der Unterkunftsbeschreibung wurde mit © OpenStreetMap berechnet
Beliebteste Ausstattungen
- Privatparkplatz
- WLAN inklusive
- Familienzimmer
- Nichtraucherzimmer
- Zimmerservice
- Terrasse
- Bar
- Heizung
- Frühstück
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Umgebung des Hotels
Hausregeln
Richtlinien für Kinder
Kinder jeden Alters sind willkommen.
Kinder im Alter von 18 Jahren oder älter zahlen in dieser Unterkunft den Erwachsenenpreis.
Fügen Sie Ihrer Suche bitte die Anzahl der Kinder in Ihrer Gruppe und deren Alter hinzu, um die korrekten Preise und Belegungsinformationen zu sehen.
Richtlinien zu Baby- und Zustellbetten
Preise für Baby- und Zustellbetten sind nicht im Gesamtpreis enthalten und müssen separat während Ihres Aufenthaltes bezahlt werden.
Die Anzahl an Zustell- und Babybetten ist von der von Ihnen gewählten Option abhängig. Bitte prüfen Sie Ihre ausgewählte Option für mehr Informationen.
Alle Babybetten und Zustellbetten unterliegen der Verfügbarkeit.





Kleingedrucktes
Die Rezeption ist von Montag bis Donnerstag bis 22:00 Uhr geöffnet. Bitte kontaktieren Sie das Hotel im Voraus, wenn Sie an einem Freitag, Samstag oder Sonntag anreisen möchten.
Bitte beachten Sie, dass maximal 1 Haustier pro Zimmer erlaubt ist (gegen Aufpreis).
Wegen des Coronavirus (COVID-19) wurden in dieser Unterkunft zusätzliche Sicherheits- und Hygienemaßnahmen unternommen.
Wegen des Coronavirus (COVID-19) könnten Essens- und Getränkeangebote in dieser Unterkunft begrenzt oder überhaupt nicht verfügbar sein.
Wegen des Coronavirus (COVID-19) hat diese Unterkunft Maßnahmen unternommen, um die Sicherheit der Gäste und des Personals zu gewährleisten. Bestimmte Services und Einrichtungen könnten daher nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.
Gemäß den Richtlinien der Regierung zur Eindämmung des Coronavirus (COVID-19) könnte diese Unterkunft während des Zeitraums, für den diese Richtlinien gelten, zusätzliche Dokumente der Gäste verlangen, um deren Identität, Reiseroute und andere relevante Informationen zu prüfen.